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Das Verb „googeln“ [Bearbeiten]

Der Rechtschreib-Duden nahm das Verb googeln (sprich: [ˈɡuːgl̩n] „guhg(e)ln“) 2004 in die 23. Auflage auf.[5] Dabei steht das Wort nicht nur für die Suche mit Google, sondern teilweise schon allgemein als Synonym für Websuche mit beliebigen anderen Suchmaschinen (vgl. Wiktionary,[6] LEO Dictionary[7]). Seit August 2006 will Google rechtlich klarstellen, dass die Verwendung der Verben „to google“ oder deutsch „googeln“ nur noch in Verbindung mit der Suchmaschine korrekt ist. Die aktuelle 24. Auflage des Dudens erläutert das Verb googeln nun explizit als „mit Google im Internet suchen“. Google will offenbar verhindern, dass mit seinem Namen das gleiche passiert wie mit beispielsweise Tempo, Jeep, Tesa, Fön oder dem escalator (engl. „Rolltreppe“) – alle waren ursprünglich geschützte Markenzeichen und sind heute zu allgemein gebräuchlichen Gattungsnamen geworden. Nun fordern Anwälte des amerikanischen Suchmaschinen-Betreibers Redaktionen von Zeitungen und Wörterbüchern in Briefen auf, das Wort „googeln“ nicht mehr im allgemeinen Sinne von „Im Internet suchen“ zu verwenden, meldet Die Welt
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